24.04.2020

Handlungsempfehlung für Rudervereine

Folgende Richtlinien zum Sportbetrieb für Rudervereine empfiehlt der Österreichische Ruderverband auf seiner Homepage!

Liebe Ruderfreunde,

nach allen uns zur Verfügung stehenden Informationen wird Rudern in den Vereinen ab dem 1. Mai 2020 wieder möglich sein.

Wir stehen in engen Verhandlungen und Austausch mit dem Ministerium und möchten euch vorab schon eine mögliche Handlungsanleitung an die Hand geben, wie mit der Lockerung des Sportbetriebs in den Vereinen umgegangen werden kann.

Bitte nehmt zur Kenntnis, dass die genauen Anweisungen in Form einer Verordnung vom Sportministerium veröffentlicht werden. Wir versuchen auf die praktische Umsetzung für Rudervereine Einfluss zu nehmen, jedoch wird das Sportministerium naturgemäß eine allgemeingültige Verordnung heraus geben.

Unsere Empfehlungen sollen entsprechend der allgemeinen Richtlinien des Gesundheitsministeriums die Möglichkeit bieten, den Sportbetrieb in den Rudervereinen wieder aufzunehmen.

1)     Abstand zwischen allen Personen von mindestens 2 Meter ist immer einzuhalten.

2)     Indooraktivitäten sind zu vermeiden.

3)     Sollten Indooraktivitäten notwendig sein und nicht ausdrücklich in der Verordnung verboten werden, sollten pro Person 20 Quadratmeter zur Verfügung stehen. Die Räume sollten regelmäßig gelüftet werden, alle Geräte sind vor und nach Verwendung zu desinfizieren.

4)     Umkleiden, Duschen und Klubräume werden nicht geöffnet.

5)     Wenn möglich die Zugänge von außen zu den Booten ermöglichen.

6)     Rudern nur im Einer, außer die Personen leben im gemeinsamen Haushalt.

7)     Nicht mehr als ein Boot am An- und Ablegesteg.

8)     Vor und nach jeder Ausfahrt gründliche Reinigung und Desinfektion des Trainingsmaterials. Sportgeräte, die mit den Händen berührt werden (z.B. Ruder, Hanteln), dürfen nur geteilt werden, nachdem sie desinfiziert wurden.

9)     Alle Flächen sind nach Berührung zu desinfizieren. Wenn es dem Verein möglich ist, sollte er dafür geeignete Mittel (Desinfektionsmittel, Papiertücher, Desinfektionssprays, etc.) zur Verfügung stellen – ansonsten liegt es in der Verantwortung der Aktiven.

10)   Sollten Ruderer Hilfe benötigen, dann sollte diese mit Mund-Nasen-Schutz erfolgen. Schnellstmöglich wieder den ausreichenden Abstand herstellen, auf Wind und Strömung achten. Dies gilt auch für das Herausheben und Tragen der Boote, sollte dies im Einzelfall nicht allein bewältigt werden können.

So wie wir es bereits seit Beginn der Krise gehalten haben, so wollen wir auch das Aufheben der Maßnahmen angehen: wir halten uns an die Regeln, Gesetze, Erlässe und Verordnungen.

Wir hoffen, euch damit einen Hinweis gegeben zu haben.

Der Vorstand des Österreichischen Ruderverbandes

 

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